SPORT'S HOUSE:
PROFISERVICE,
FRISCHE IDEEN!

Am 1955 in Villars eröffneten Sport’s House führt inzwischen kein Weg mehr vorbei, wenn es um Sportkleidung oder Sportausrüstung geht, sowohl im Winter als auch im Sommer.

Ob Sie Ausrüstung kaufen oder ausleihen oder aber sich auf einen Wettkampf vorbereiten möchten: unser Team bedient Sie individuell und freundlich und hat stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche.

Für uns steht Qualität an oberster Stelle. Deshalb führen wir anerkannte Kleidungs-, Ausrüstungs- und Zubehörmarken.

Sie finden in unserem Geschäft eine grosse Auswahl an Produkten für die ganze Familie.

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Miet-
vertrag
  1. Der Mieter zahlt die Miete und die Kaution im Voraus oder leistet eine ausreichende Sicherheit.
  2. Der Kunde haftet für verlorene oder gestohlene Gegenstände. Das Schadensrisiko bei Skiern und Snowboards kann durch eine Versicherung abgedeckt werden. Die Versicherungsprämie beträgt 10 % der Miete.
  3. Ab 16 Uhr wird keine Miete für den betreffenden Tag mehr berechnet. Werden die gemieteten Gegenstände am Ende der Mietdauer nach 10 Uhr zurückgegeben, wird für den gesamten Tag Miete in Rechnung gestellt. Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag.
  4. Das Geschäft lehnt jede Haftung bei Unfällen mit der gemieteten Ausrüstung ab.
  5. Für Reparaturen, die durch normalen Verschleiss notwendig werden, trägt das Sportgeschäft die Kosten. Bei Schäden infolge Böswilligkeit (beispielsweise Skifahren auf der Strasse oder auf Kies) trägt der Verursacher die Kosten für die Reparatur.
  6. Der Mietvertrag dient als Quittung und muss zur Rückzahlung der Kaution vorgelegt werden.
  7. Stornierungsbedingungen

    Bitte beachten Sie die Website-Bedingungen in englischer Sprache
    Webseite auf english

Letzte Änderung: 6. März 2020
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